AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Jora & Friends UG (haftungsbeschränkt)

1. Aufbau & Abbau: Der Aufbau beginnt am Vortag um 15 Uhr und geht bis 22 Uhr (Händler können auch am 1. Veranstaltungstag ab 9 Uhr aufbauen, wichtig: 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung muss alles aufgebaut sein) außer es wurde eine andere Regelung kommuniziert. Alle Stände müssen am ersten Veranstaltungstag 2 Stunden vor Beginn des Events einsatzbereit sein, damit keine Probleme mit den Behörden entstehen. Der Abbau findet am letzten Veranstaltungstag nach der Türschließung statt und muss am selben Abend bis 22 Uhr beendet werden.

2. Infrastruktur & Technik: Genaue Angaben bezüglich Platzgebrauch, Medienbedarf sind im Bewerbungsformular unter www.hennefer-weinfest.de/bewerbung anzugeben. Wir gehen nicht davon aus, dass es zu Stromausfällen kommt. Sollte der Strom dennoch über einen gewissen Zeitraum ausfallen, haftet der Veranstalter nicht für etwaigen Umsatzausfall. Wichtig: Jeder Aussteller ist selbst verantwortlich für die Standbeleuchtung und die notwendigen Kabel vom Stand zum Stromverteiler und der Sicherung der Kabel mit Kabelmatten. Wir empfehlen 50 Meter Kabel sowie Kabelmatten und lebensmittelechten Wasserschlauch mitzubringen.

3. Preise, Gebühren und Zahlung: Der Grundpreis ist netto für die Veranstaltungstage *Nebenkosten sind bereits enthalten, exklusive Wasseranschluss und Verbrauch sowie Starkstrom und Verbrauch. Bierzeltgarnituren und Marktschirme sowie Pflanzen können angemietet werden. Diese werden zu Ihrem Standplatz geliefert und am letzten Veranstaltungsabend wieder abgeholt. Im Rahmen der Miete tragen sie die Fürsorgepflicht für die Mietgegenstände. Starkstrom wird pauschal (4 Tage) wie folgt berechnet:

16A = 75€ // 32A bis 18KW = 130€ // 32A bis 32KW = 180€

Wird der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt, behalten wir uns vor, Ihren Platz anderweitig zu vergeben. Sie verlieren damit jeglichen Rechtsanspruch.

*Nebenkosten je nach Veranstaltung: Versicherungen, Genehmigungen, Müllbehälter und Container deren Entsorgung, Toiletten, Werbung & Vermarktung, Bühnenbau, Künstler, GEMA, Miete der Fläche, Gutachten für Brandschutz & Entfluchtung, Absperrungen, Sicherheitsdienst, etc.

4. Müll, Abwasch & Wasserversorgung: Wir bitten um umweltfreundliche Verpackungen. Abfallsäcke ohne Abfalleimer sind nicht gestattet.

5. Getränkeverkauf/ Ausgabe von nicht alkoholischen Getränken und alkoholischen Getränken: Das Recht des Verkaufes von Softgetränken, Bier und Cocktails, ist dem Veranstalter vorbehalten, außer es wurde eine weiterführende vertragliche Vereinbarung getroffen. Im Falle von Missbrauch und Verstößen sieht sich der Veranstalter in der Pflicht, die Ware zu beschlagnahmen und die Personen ggf. von der Veranstaltung auszuschließen.

6. Mengenberechnung, Portionsgröße und Preiskalkulation: Die Preiskalkulationen für Wein sind Ihnen überlassen. Für den Essensverkauf sind neben dem Sortiment auch die Preise anzugeben. An die dort angegeben Preise muss sich während des gesamten Veranstaltungszeitraums gehalten werden. Erhöhungen sind ausdrücklich nicht gestattet. Im Falle von Missbrauch und Verstößen sieht sich der Veranstalter in der Pflicht, die Personen ggf. von der Veranstaltung auszuschließen.

7. Gesetzliche Bestimmungen: Jeder Aussteller muss für die Hygiene, Sicherheit und Kontrolle seiner Einrichtungen garantieren und muss sich um die wichtigsten Bestimmungen bezüglich der Bau-, Feuer-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Lebensmittelvorschriften bewusst sein. Alle Aussteller stehen in der Pflicht, diese Vorschriften zu überprüfen und einzuhalten. Besonders wichtig sind folgende Aspekte: Spuckschutz, Handwaschanlage, Einhaltung der Kühlkette, Temperaturkontrolle und Deklarationspflicht der Güter. Jeder Standinhaber muss gegebenenfalls über einen Feuerlöscher verfügen. Wir weisen hier noch mal ausdrücklich auf die aktuelle CoronaSchVO des Landes zum Zeitpunkt der Veranstaltung hin.

8. Ordnung und Reinigung: Jeder Standbetreiber ist für die Sauberkeit seines Standes (Zwischenreinigungen und Endreinigung) und dessen Umgebung (ca. 5 Meter rund um den Stand und der zugeordneten Bereiche, Bierbänke) verantwortlich. Vor Verlassen des Standplatzes kontrolliert der Veranstalter alle Stände. Der Standbetreiber ist für die Nachreinigung verantwortlich und kommt für eventuelle Gebühren einer anschließenden Reinigung auf. Die Platzierung Ihres Standes erfolgt innerhalb der Einzeichnung der für Sie vorgesehen Fläche. Sie haben den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit eine Umplatzierung ohne Begründung vorzunehmen.

9. Glaspfand: Auf sämtliche Gläser und Glasflaschen muss zur Prävention von Verletzungen und groben Verunreinigungen ein Pfand von mindestens 2,00€ erhoben werden.

10. Geschirr/ Glas / PET / Alt-Öl: Wir bitten alle Aussteller wenig Abfall zu produzieren und/oder umweltfreundliches Geschirr zu benutzen. Alt-Öl muss gegebenenfalls gesondert und vom Aussteller entsorgt werden.

11. Sicherheit /Sorgfalt: Wir gestatten den Standbetrieb mit Gas, jedoch darf es nicht zur Rauchentwicklung kommen. Die Gasinstallationen und Anschlüsse müssen durch eine Fachkraft (Sanitär mit Zulassung für Gasinstallationen) geprüft sein. Jeder Aussteller ist dazu verpflichtet, die Bestätigung mit sich zu tragen und auf Forderung vorzuzeigen.

12. Parkplätze: Vom Veranstalter werden grundsätzlich keine Parkmöglichkeiten bereitgestellt. Um das Gelände sind jedoch zahlreiche Parkmöglichkeiten vorhanden.

13. Vermarktungs- und Nutzungsrecht: Die Selbstvermarktung des Events ist gestattet. Hierfür dürfen die bereitgestellten Medien (digitaler Flyer und Facebook-Event) benutzt werden. Im Sinne des Festivals und der Standbetreiber ist der Veranstalter berechtigt, auf dem Gelände zu fotografieren und zu filmen, also auch alle Aussteller und deren Stände. Dieses Material darf vom Veranstalter zum Zwecke der Eigenwerbung und Werbung verwendet werden. Das Gleiche gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.

14. Kommunikationswege: Kommunikation ausschließlich via E-Mail.

15. Politik /Folgen Zuwiderhandlung: Politische, religiöse und ähnliche Äußerungen, sowie Propaganda und jegliche Fremdwerbung sind auf dem Veranstaltungsgebäude nicht gestattet.

16. Ansprechpartner: Für die Aussteller ist die einzige Ansprechperson der Veranstalter bzw. Veranstaltungsleiter. Wir untersagen die Kommunikation mit anderen Partner des Events. Bei Fragen immer an Johannes Radschinski oder an die im Vorhinein kommunizierten Person wenden.

17. Versicherungen / Haftung / Unwetter: Der Veranstalter trägt nicht die Verantwortung für die Haftpflichtversicherungen von Personen, Sachschäden und Drittschäden, die durch Verschulden des Ausstellers entstehen. Dieser hat kein Recht, Haftansprüche gegen den Veranstalter zu erheben. Sollte eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Veranstalter verschuldeter Gründe, wie den Verlust des Veranstaltungscharakters, und somit eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar sein und daher nicht stattfinden können, werden die Standgebühren nicht erstattet. Um einen Nachholtermin wird sich seitens Veranstalter bemüht, sofern frühzeitig feststeht, dass die Veranstaltung aufgrund von Einschränkungen nicht stattfinden kann. Sollte eine Veranstaltung im laufenden Bertrieb abgebrochen werden müssen, ist ein Nachholtermin ausgeschlossen. Der Veranstalter kann unabhängig davon eine Veranstaltung zu jederzeit ohne Angabe von Gründen und Einhaltung von Fristen absagen.

18. Gebietsschutz: Die Vertragspartner verpflichten sich auf unbestimmte Zeit im Umkreis von 20 km Luftlinie des im Vertrag genannten Veranstaltungsortes ausschließlich mit dem Veranstalter zusammenzuarbeiten. Das betrifft Weinfeste oder Veranstaltungen ähnlichen Charakters. Ausgenommen sind Veranstaltungen, an denen nachweislich vor einer erstmaligen Vertragsunterschrift an einer Veranstaltung der Jora & Friends UG teilgenommen wurde.

19. Vertragsbruch: Wird der Vertrag seitens des Platzmietenden nicht erfüllt, etwa durch Fernbleiben, so hat dieser dem Veranstalter neben der ursprünglichen Rechnungssumme eine Konventionalstrafe in Höhe von 5000 Euro netto zu bezahlen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht.

20. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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